Sollte es Ihnen bedingt 
        durch eine Gehbehinderung nicht möglich sein, unsere Praxisräume 
        aufzusuchen, verordnet Ihr Arzt Ihnen Hausbesuch. Wir vereinbaren 
        mit Ihnen feste Termine und führen die 
        Sprachtherapie in Ihrer Wohnung durch. 
        
        Bei entsprechender vorliegender ärztlicher Verordnung können 
        wir den Hausbesuch mit der Kasse abrechnen. Wenn Sie den Hausbesuch ohne 
        entsprechende ärztliche Verordnung wünschen, kommen wir auch 
        zu Ihnen, dann müssen Sie aber die Kosten der Hausbesuchspauschale 
        selber tragen. 
        
        Wir sind mit modernen Hilfsmitteln wie z.B. Notebook ausgestattet 
        und bringen dies bei Bedarf zum Hausbesuch mit.