Sollte es Ihnen bedingt
durch eine Gehbehinderung nicht möglich sein, unsere Praxisräume
aufzusuchen, verordnet Ihr Arzt Ihnen Hausbesuch. Wir vereinbaren
mit Ihnen feste Termine und führen die
Sprachtherapie in Ihrer Wohnung durch.
Bei entsprechender vorliegender ärztlicher Verordnung können
wir den Hausbesuch mit der Kasse abrechnen. Wenn Sie den Hausbesuch ohne
entsprechende ärztliche Verordnung wünschen, kommen wir auch
zu Ihnen, dann müssen Sie aber die Kosten der Hausbesuchspauschale
selber tragen.
Wir sind mit modernen Hilfsmitteln wie z.B. Notebook ausgestattet
und bringen dies bei Bedarf zum Hausbesuch mit.