Bringen
Sie bitte erst zum ersten vereinbarten Termin in unserer Praxis eine gültige
Verordnung von Ihrem Arzt mit, die nicht älter als 14 Tage ist. Verordnende
Ärzte sind Ihr Hausarzt, Hals-Nasen-Ohren-Arzt, Neurologe, Kinderarzt
oder Zahnarzt.
Sicherlich hat Ihr Arzt die Sprachtherapie auf dem Blatt Muster 14
verordnet, bei Zahnärzten Blatt Muster 16.
Es besteht bei Personen ab 18 Jahren eine gesetzlich vorgeschriebene Eigenbeteiligungspflicht
von 10 % und eine Rezeptgebühr von 10,- Euro. Sie können von dieser Eigenbeteiligunspflicht
befreit werden. Wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse. 