Bringen 
        Sie bitte erst zum ersten vereinbarten Termin in unserer Praxis eine gültige 
        Verordnung von Ihrem Arzt mit, die nicht älter als 14 Tage ist. Verordnende 
        Ärzte sind Ihr Hausarzt, Hals-Nasen-Ohren-Arzt, Neurologe, Kinderarzt 
        oder Zahnarzt. 
        Sicherlich hat Ihr Arzt die Sprachtherapie auf dem Blatt Muster 14 
        verordnet, bei Zahnärzten Blatt Muster 16. 
        Es besteht bei Personen ab 18 Jahren eine gesetzlich vorgeschriebene Eigenbeteiligungspflicht 
        von 10 % und eine Rezeptgebühr von 10,- Euro. Sie können von dieser Eigenbeteiligunspflicht 
        befreit werden. Wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse. 